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   AG Bad Iburg, 10.02.2003 - 4d C 1075/02   

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https://dejure.org/2003,28714
AG Bad Iburg, 10.02.2003 - 4d C 1075/02 (https://dejure.org/2003,28714)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 10.02.2003 - 4d C 1075/02 (https://dejure.org/2003,28714)
AG Bad Iburg, Entscheidung vom 10. Februar 2003 - 4d C 1075/02 (https://dejure.org/2003,28714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 548 BGB; § 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB
    Voraussetzungen der Hemmung einer Verjährung durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Hemmung einer Verjährung durch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.1989 - IVa ZR 221/87

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Prozeßkostenhilfe-Gesuchs

    Auszug aus AG Bad Iburg, 10.02.2003 - 4d C 1075/02
    Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse war nicht beigefügt (s. zu dieser Voraussetzung BGH, NJW 1989, 3149) und wurde auf die richterliche Verfügung vom 8.11.2002 - nach Fristverlängerung am 16.12.2002 - erst am 20.12.2002 nachgereicht.
  • OLG Dresden, 20.05.2022 - 4 W 245/22

    Die Hemmung der Verjährung durch einen Prozesskostenhilfeantrag tritt auch dann

    Welche Erfordernisse ein PKH-Antrag aufweisen muss, um zu einer Verjährungshemmung zu führen, ist freilich in der Rechtsprechung umstritten: a) Nach der auch vom Landgericht zitierten Ansicht, die u.a. das Oberlandesgericht Hamm vertritt (OLG Hamm, Urteil vom 02. Februar 2012 - I-5 U 110/11 -, Rn. 140, juris; Beschluss vom 08.03.2006 - 11 WF 27/06; AG Bad Iburg, Beschluss vom 10. Februar 2003, Az. 4d C 1075/02 - juris; Zöller-Greger, ZPO, 34. Aufl., § 167 ZPO, Rn. 15), ist der bloße Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne die Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen im Sinne von § 117 Abs. 2 ZPO nicht geeignet, die Verjährung zu hemmen.
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